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VfB Alemannia Pfalzdorf 1926 e.V.

Tradition - Liebe - Leidenschaft

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Mitgliederversammlung am 03.05.2019

EINLADUNG

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit laden wir Sie gem. § 15 Abs. 5 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 ein. Die Mitgliederversammlung findet statt am

Freitag, 03.05.2019 um 19.30 Uhr

im Vereinsheim Am Gocher Berg 19, 47574 Goch

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Ernennung eines Protokollführers
  3. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Ehrungen
  6. Berichte
    1. des 1. Vorsitzenden
    2. des Kassierers
    3. der Fachschaften
  7. Aussprache über Berichte
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Wahl eines Versammlungsleiters
  10. Entlastung des Vorstandes, Kassierers und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018
  11. Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes
    1. 1. Vorsitzende/er
    2. 2. Vorsitzende/er
    3. 3. Vorsitzende/er
    4. Geschäftsführer/in
    5. 1. Kassierer/in
    6. 2. Kassierer/in
    7. Abteilungsleiter/innen der Fachschaften
      1. Fussball Senioren
      2. Fussball Jugend
      3. Leichtathletik
      4. Turnen
      5. Bogensport
      6. Inklusion
      7. Integration
      8. Badminton
  12. Wahl der Kassenprüfer und der Ersatzkassenprüfer
  13. Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 2019
  14. Beschlussfassung über Satzungsneufassung
    Der Satzungsentwurf liegt der Einladung bei. Der Satzungsentwurf ist vorab durch das deutsche Ehrenamt zur Prüfung überreicht worden. Der anliegende Satzungsentwurf erfüllt die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen. Die aktuelle Satzung ist auf der Homepage des Vereins eingestellt und kann dort eingesehen werden. Auf Anfrage kann diese auch in schriftl. Form ausgehändigt werden.
  15. Beschlussfassung über eingereichte Anträge
  16. Verschiedenes

Zu 14: Änderungen der Satzung

§1 Name, Sitz, Vereinsregister, Vereinsfarben

Der am 24. Juli 1926 gegründete Verein führt den Namen „VfB Alemannia Pfalzdorf 1926 e.V.“ und hat seinen Sitz in 47574 Goch (Ortsteil Pfalzdorf), Am Gocher Berg 19

Der Verein ist im Vereinsregister (VR451) eingetragen.

§2 Zweck und Aufgaben; Zugehörigkeit zu Verbänden

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist in erster Linie die Pflege und Förderung des Amateur-und Breitensports, insbesondere des Fußballsports, der Leichtathletik, des Bogensports, Turnsport und des Badmintonsports. Daneben misst der Verein der jugendpflegerischen Arbeit, der Förderung von Inklusion im Sport und die Integration von geflüchteten Menschen in das Vereinsleben eine besondere Bedeutung zu.

4.2 Die Organe des Vereins (vgl. § 11) arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Niemand darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Vorstand kann bei Bedarf im Einzelfall für Tätigkeiten zugunsten des Vereins eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung steuerlicher Regelungen (Mini Job, Ehrenamtspauschale, Übungsleiterfreibetrag) beschließen. Soweit Mitgliedern des Vorstandes eine Vergütung gezahlt werden soll, ist dies nur nach Zustimmung der Mehrheit der übrigen Mitglieder der Vereinsleitung (vgl. § 14) möglich.

6. Der Verein ist Mitglied des Fußballverbandes Niederrhein e.V., des Leichtathletikverbandes Nordrhein e.V., des Kreissportbundes Kleve e.V., des Rheinischen Schützenbundes, des Bogensportverbands NRW und des Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW)

$3 Einnahmen

Neu : h. Zuwendungen durch Förderverein

§6 Ehrenmitglieder

3. Der Verein kann nicht mehr als sechs Ehrenmitglieder gleichzeitig haben.

§7 Beendigung der Mitgliedschaft

1b. durch schriftl. Abmeldung gegenüber der Mitgliederverwaltung oder Onlinekündigung auf der Webseite

2. Bei der Beendigung der Mitgliedschaft durch Abmeldung ist der Beitrag für das laufende Quartal voll zu entrichten. Die Abmeldung kann nur zum Quartalsende erfolgen und muss der Mitgliederverwaltung bis zum 20. des letzten Monats des Quartals per Post, E-Mail oder Onlineabmeldung zugegangen sein. Für die Abmeldung von Kindern, Schülern und Jugendlichen gelten sinngemäß dieselben Bestimmungen wie für die Anmeldung (vgl. § 5 Abs. 2).

§8 Gründe für den Ausschluss eines Mitgliedes; Verfahren

Neu: 1 d. Beschimpfung und Verleumdung von Organmitgliedern,

Neu: 1 e. bei nicht befolgen von Anweisungen durch Ordner.

4. Die Berufung ist schriftlich bei der Geschäftsleitung oder bei dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses (vgl. § 29) einzulegen. Die Mitteilung über den Ausschluss muss eine entsprechende Belehrung enthalten.

NEU: §9 Sanktionen bei leichteren Verstößen durch Mitglieder und Besucher der Platzanlage

Für leichtere Verstöße behält sich der Verein weitere Sanktionsmöglichkeiten (Verweis, Geldstrafe, befristeter Ausschluss von der Benutzung von Vereinseinrichtungen) nach eingehender Beratung in der Vereinsleitung und dem Schlichtungsausschuss wie folgt vor:
Geldstrafen durch den Verein:
Durch Verbände auferlegte Geldstrafen verursacht durch selbstverschuldetes Verhalten eines Mitglieds, Spieler oder Trainer.

Körperliche Gewalt, rassistische und unverhältnismäßige Äußerungen und Beschimpfungen gegenüber Schiedsrichtern.

Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseinrichtungen.

Verweis für Besucher:
Körperliche Gewalt, rassistische und unverhältnismäßige Äußerungen und Beschimpfung und Verleumdung von Trainern, Organmitglieder und Schiedsrichtern.

Befristeter Ausschluss von der Benutzung der Vereinseinrichtungen,
Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Vereinseinrichtungen.

§10 (ALT: §9) Beiträge

4. Für die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge ist dem Verein möglichst eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Soweit dies nicht geschieht, sind die Mitgliedsbeiträge per Überweisung auf das Vereinskonto einzuzahlen

§14(ALT: §13) Vereinsleitung

1. Die Vereinsleitung (= den geschäftsführenden Vorstand) bilden

d. das Ressort Finanzen

NEU: 4. Der Geschäftsführer ist dem Vorstand des Vereins direkt und ausschließlich unterstellt und an dessen Weisungen gebunden. Er führt die Geschäfte des Vereins unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Inhalts des Geschäftsführervertrages, der gültigen Satzung und Ordnungen, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Weisungen des Vorstands.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere,

die Mitgliederverwaltung,

die Finanzverwaltung,

der Marketingbereich,

die Öffentlichkeitsarbeit,

Vertretung des Vereins nach Absprache mit dem Vorstand.

Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins ist er/sie, nur insoweit berechtigt, als es sich um rechtsgeschäftliche Verpflichtungen bis zu einem Wert von 500,00 Euro monatlich handelt.

NEU: 7. Die Vereinsleitung soll mindestens vierteljährlich einberufen werden.

§15 (alt: §14) Vereinsrat/Gesamtvorstand

NEU: 1.d. die Spielgeschäftsführer

3. Halbjährlich einberufen werden

$16 (alt: §15) Einberufung der Mitgliederversammlung

5. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnungspunkte durch Aushang im Platzhaus, durch Bekanntgabe auf der vereinseigenen Internethomepage und per Email. Des Weiteren werden die lokalen Tageszeitungen „Rheinische Post“, „NRZ“ und die lokale Presse wie z.B. das „Gocher Wochenblatt“ über anstehende Mitgliederversammlungen informiert und um Veröffentlichung des Termins im redaktionellen Sportteil gebeten.

Einer Veröffentlichung der Einladung zur Mitgliederversammlung bedarf es nicht, soweit alle stimmberechtigten Mitglieder per einfachen Brief persönlich oder soweit bekannt an die E-Mail-Adresse des Mitglieds zur Mitgliederversammlung eingeladen werden.

Zur außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist in jedem Falle schriftlich oder per E-Mail einzuladen.

§20 (alt: §19) Schlichtungsausschuss

NEU: 11. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind unanfechtbar.

NEU: §28 Datenschutz

Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogenen Daten und persönliche und sachgerechte Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

Jedes Mitglied hat das Recht auf:
Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind.

Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt.

Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

Dem Vorstand des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als die jeweilige Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein.

Regelungen zum Datenschutz werden in der Datenschutzordnung geführt.

Dieser Einladung sind folgende Tagungsunterlagen beigefügt:

Gem. § 15 Abs. 5 der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung vier Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.

Im Auftrag des Vorstandes
Frank van den Hurk
(Geschäftsführer)

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Anmeldung

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